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   LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09 (373)   

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https://dejure.org/2010,34452
LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09 (373) (https://dejure.org/2010,34452)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13.04.2010 - 9 O 1387/09 (373) (https://dejure.org/2010,34452)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13. April 2010 - 9 O 1387/09 (373) (https://dejure.org/2010,34452)
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  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09
    Zwar kamen zumindest stillschweigend aufgrund der am 06.02.2007 und am 30.08.2008 geführten Telefongespräche Beratungsverträge zwischen den Parteien zu Stande, vgl. BGH NJW 1993, 2433, aus denen die Beklagte eine anleger-und anlagegerechte Beratung schuldete.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09
    Aufgrund des jedenfalls konkludent geschlossenen Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände der Zertifikate verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig hätte beurteilen können, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung hätte treffen können, vgl. BGHZ 178, 149; OLG Frankfurt ZIP 98, 1713.
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09
    Darüber hinaus muss sich die Beratung nur auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung von Bedeutung sein kann (BGHZ 74, 103).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Auszug aus LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09
    So ist auch die "Kick-Back" -Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2006, 1876 ff.) vorliegend nicht anwendbar, wonach Rückvergütungen aufklärungspflichtig sind, die hinter dem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig fließen.
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97

    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte

    Auszug aus LG Magdeburg, 13.04.2010 - 9 O 1387/09
    Aufgrund des jedenfalls konkludent geschlossenen Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände der Zertifikate verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Klägers von besonderer Bedeutung waren, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig hätte beurteilen können, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung hätte treffen können, vgl. BGHZ 178, 149; OLG Frankfurt ZIP 98, 1713.
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